Ab dem 1. Oktober 2026 erfasst das GwG neu auch beratende Tätigkeiten — Immobilientransaktionen, Gesellschaftsgründungen und -strukturierungen, Trust- und Stiftungskonstrukte. Wer bisher ausserhalb stand, kann neu unterstellt sein.
Ab dem 1. Oktober 2026 werden Berater, Treuhänder, Anwältinnen und Notare bei bestimmten Tätigkeiten neu sorgfaltspflichtig — das Parlament hat die GwG-Revision am 26. September 2025 verabschiedet. Unser KI-Assistent prüft Ihre konkrete Tätigkeit — und erstellt bei Bejahung direkt die nötigen Compliance-Dokumente.
Ab dem 1. Oktober 2026 erfasst das GwG neu auch beratende Tätigkeiten — Immobilientransaktionen, Gesellschaftsgründungen und -strukturierungen, Trust- und Stiftungskonstrukte. Wer bisher ausserhalb stand, kann neu unterstellt sein.
Bei Bejahung erstellt der Assistent unverzüglich Identifikations- und Feststellungsformulare, eine erste Risikoeinstufung und die Dokumentationsvorlage. Keine Vorlagensuche, keine Word-Bastelei.
Lückenlose Dokumentation entlastet Compliance-Officer und Geschäftsleitung im Anlassfall — bei FINMA-Verfahren, SRO-Audits und strafrechtlichen Untersuchungen.
Das Parlament hat die Revision am 26. September 2025 verabschiedet; sie tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Die Folge: erweiterte Sorgfaltspflichten, neue Unterstellungstatbestände und schärfere Schwellen.
Vom Parlament am 26. September 2025 verabschiedet, vom Bundesrat auf den 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt — mit gestaffelten Übergangsfristen.
Immobilientransaktionen, Gesellschaftsgründungen und -strukturierungen sowie Trust- und Stiftungskonstrukte — inklusive SRO-Anschlusspflicht. Ausgenommen: Anwälte und Notare bei verfahrensbezogener Tätigkeit.
Für Edelmetalle und Edelsteine gilt neu eine Barzahlungsschwelle von CHF 15'000; auch Immobilien-Bargeschäfte werden strenger erfasst.
Sämtliche GwG-Belege sind nach Art. 7 Abs. 3 GwG zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufzubewahren.
Strukturierte Befragung zu Ihrer Tätigkeit. Klare, begründete Einschätzung am Ende — mit Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen.
Identifikations- und Feststellungsformulare, Risikoanalyse und Sorgfaltsdokumentation — vorbereitet auf Ihren konkreten Fall.
Holdings, Trusts, Stiftungen — der Assistent bricht mehrstufige Beteiligungen sauber bis zur natürlichen Person herunter.
Formulierungen, Schwellen und Abklärungen orientieren sich am revidierten Gesetz und den FINMA-/SRO-Vorgaben.
Kein Formular zum Abhaken. Statt dessen ein strukturiertes Gespräch über Ihre konkrete Tätigkeit — und am Schluss eine begründete Einschätzung sowie die passenden Dokumente.
In jeder Landessprache, ohne Registrierung. Klick auf "Jetzt Unterstellung prüfen" genügt.
Die KI fragt strukturiert nach Tätigkeit, Mandaten und typischen Geschäften — und beurteilt die Unterstellung.
Identifikations- und Feststellungsformulare, Risikoanalyse und Sorgfaltsdokumentation werden direkt erstellt.
Vollständiges PDF-Dossier zur Ablage. 10 Jahre Aufbewahrungsfrist — alle Hinweise im E-Mail.
Wer Gesellschaften errichtet, verwaltet oder veräussert, bei Immobilien- oder Strukturierungsmandaten tätig ist oder Mandantenvermögen betreut, sollte die Unterstellung jetzt prüfen.
Für SRO, Berufsverbände, Compliance-Provider und Treuhand-Software: Unterstellungs-Check und Dokumentenerstellung integrierbar — mit eigenem Branding und Mandantenverwaltung.
Natürliche oder juristische Person mit amtlichem Ausweis bzw. HR-Auszug.
Wirtschaftlich Berechtigte — Kontrolle ab 25 % oder durch andere Mittel.
Geschäftsbeziehung und Herkunft der Mittel müssen plausibel sein.
Aktualisierung der Daten und Transaktionsmonitoring während der Beziehung.
10 Jahre nach Beendigung — geordnet und jederzeit abrufbar.
Einmalzahlung, keine Folgekosten. Bei Verneinung der Unterstellung kostenpflichtig ist nur die schriftliche Einschätzung.
Für SRO, Verbände, Compliance-Provider und Software-Häuser.
Was die Revision konkret ändert und wer neu betroffen ist — verständlich für Berater, Treuhänder und Anwälte.
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