Revidiertes GwG · in Kraft ab 1. Oktober 2026

Sind Sie dem neuen GwG unterstellt? KI-Check in 5 Minuten.

Ab dem 1. Oktober 2026 werden Berater, Treuhänder, Anwältinnen und Notare bei bestimmten Tätigkeiten neu sorgfaltspflichtig — das Parlament hat die GwG-Revision am 26. September 2025 verabschiedet. Unser KI-Assistent prüft Ihre konkrete Tätigkeit — und erstellt bei Bejahung direkt die nötigen Compliance-Dokumente.

Schweizer Datenschutz Konform nach rev. GwG KI-gestützt Daten in der Schweiz
Warum es jetzt zählt

Drei Gründe, die Unterstellung jetzt zu prüfen

01 — Klarheit
Bin ich überhaupt betroffen?

Ab dem 1. Oktober 2026 erfasst das GwG neu auch beratende Tätigkeiten — Immobilientransaktionen, Gesellschaftsgründungen und -strukturierungen, Trust- und Stiftungskonstrukte. Wer bisher ausserhalb stand, kann neu unterstellt sein.

02 — Tempo
Direkt zu den Dokumenten

Bei Bejahung erstellt der Assistent unverzüglich Identifikations- und Feststellungsformulare, eine erste Risikoeinstufung und die Dokumentationsvorlage. Keine Vorlagensuche, keine Word-Bastelei.

03 — Schutz
Persönliche Haftung absichern

Lückenlose Dokumentation entlastet Compliance-Officer und Geschäftsleitung im Anlassfall — bei FINMA-Verfahren, SRO-Audits und strafrechtlichen Untersuchungen.

Unsere Portal-Familie
Die Revision in Kürze

Was ist neu am GwG?

Das Parlament hat die Revision am 26. September 2025 verabschiedet; sie tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Die Folge: erweiterte Sorgfaltspflichten, neue Unterstellungstatbestände und schärfere Schwellen.

Inkrafttreten
1. Oktober 2026

Vom Parlament am 26. September 2025 verabschiedet, vom Bundesrat auf den 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt — mit gestaffelten Übergangsfristen.

Geltungsbereich
Berater neu unterstellt

Immobilientransaktionen, Gesellschaftsgründungen und -strukturierungen sowie Trust- und Stiftungskonstrukte — inklusive SRO-Anschlusspflicht. Ausgenommen: Anwälte und Notare bei verfahrensbezogener Tätigkeit.

Schwellen
CHF 15'000 bar

Für Edelmetalle und Edelsteine gilt neu eine Barzahlungsschwelle von CHF 15'000; auch Immobilien-Bargeschäfte werden strenger erfasst.

Aufbewahrung
10 Jahre

Sämtliche GwG-Belege sind nach Art. 7 Abs. 3 GwG zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufzubewahren.

Was Sie erhalten

Vom Check zur fertigen Compliance-Akte

Unterstellungs-Check

Strukturierte Befragung zu Ihrer Tätigkeit. Klare, begründete Einschätzung am Ende — mit Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen.

Dokumentenerstellung

Identifikations- und Feststellungsformulare, Risikoanalyse und Sorgfaltsdokumentation — vorbereitet auf Ihren konkreten Fall.

Komplexe Strukturen

Holdings, Trusts, Stiftungen — der Assistent bricht mehrstufige Beteiligungen sauber bis zur natürlichen Person herunter.

Konform nach rev. GwG

Formulierungen, Schwellen und Abklärungen orientieren sich am revidierten Gesetz und den FINMA-/SRO-Vorgaben.

Der Assistent

Ein geführtes Gespräch — am Ende erhalten Sie Klarheit und die richtigen Unterlagen

Kein Formular zum Abhaken. Statt dessen ein strukturiertes Gespräch über Ihre konkrete Tätigkeit — und am Schluss eine begründete Einschätzung sowie die passenden Dokumente.

  • Tätigkeit beschreiben — Mandatsart, Branche, typische Geschäfte.
  • Unterstellung beurteilen — der Assistent prüft entlang des revidierten Geltungsbereichs.
  • Falls ja: Dokumente erstellen — Identifikation, Feststellung wB, Risikoeinstufung, Aufbewahrungs-Memo.
  • Per E-Mail zugestellt — ein PDF-Dossier zur Ablage und für Audits.
Ablauf

In vier Schritten zur sauberen Compliance-Akte

1

Assistent starten

In jeder Landessprache, ohne Registrierung. Klick auf "Jetzt Unterstellung prüfen" genügt.

2

Unterstellung prüfen

Die KI fragt strukturiert nach Tätigkeit, Mandaten und typischen Geschäften — und beurteilt die Unterstellung.

3

Bei Bejahung: Dokumente

Identifikations- und Feststellungsformulare, Risikoanalyse und Sorgfaltsdokumentation werden direkt erstellt.

4

Per E-Mail erhalten

Vollständiges PDF-Dossier zur Ablage. 10 Jahre Aufbewahrungsfrist — alle Hinweise im E-Mail.

Grenzfall oder spezielle Konstellation? Wir prüfen Ihren Fall persönlich. Zum Kontaktformular →
Zielgruppe

Für wen ist gwgportal.ch gedacht?

Einzelfall

Berater, Treuhänder, Anwälte, Notare

Wer Gesellschaften errichtet, verwaltet oder veräussert, bei Immobilien- oder Strukturierungsmandaten tätig ist oder Mandantenvermögen betreut, sollte die Unterstellung jetzt prüfen.

CHF 99.– pro Fall
Jetzt prüfen
Partner-Lizenz

White-Label / API für Verbände & Software-Häuser

Für SRO, Berufsverbände, Compliance-Provider und Treuhand-Software: Unterstellungs-Check und Dokumentenerstellung integrierbar — mit eigenem Branding und Mandantenverwaltung.

Auf Anfrage
Anfrage stellen
1. Okt. 2026
Inkrafttreten des revidierten GwG und des Transparenzregisters (TJPG)
CHF 500'000
maximale Busse bei vorsätzlicher Pflichtverletzung (Art. 37 GwG)
< 5 Min.
durchschnittliche Dauer von Check bis fertigem Dossier
Nach Bejahung der Unterstellung

Die fünf Sorgfaltspflichten im Überblick

1
Identifikation der Vertragspartei

Natürliche oder juristische Person mit amtlichem Ausweis bzw. HR-Auszug.

2
Feststellung der wB

Wirtschaftlich Berechtigte — Kontrolle ab 25 % oder durch andere Mittel.

3
Klärung Hintergrund

Geschäftsbeziehung und Herkunft der Mittel müssen plausibel sein.

4
Laufende Überwachung

Aktualisierung der Daten und Transaktionsmonitoring während der Beziehung.

5
Aufbewahrung

10 Jahre nach Beendigung — geordnet und jederzeit abrufbar.

Preise

Klar und ohne versteckte Kosten

Einzelfall
Check & Dokumente
CHF 99.– pro Fall

Einmalzahlung, keine Folgekosten. Bei Verneinung der Unterstellung kostenpflichtig ist nur die schriftliche Einschätzung.

  • KI-geführter Unterstellungs-Check
  • Begründete schriftliche Einschätzung
  • Bei Unterstellung: vollständige Dokumentenerstellung
  • PDF-Dossier per E-Mail
Jetzt mit KI starten
Partner-Lizenz
White-Label / API
Auf Anfrage

Für SRO, Verbände, Compliance-Provider und Software-Häuser.

  • API-Zugang für nahtlose Integration
  • Mandantenübersicht und Rollensystem
  • Eigenes Branding und Domain
  • Service-Level nach Vereinbarung
Konditionen anfragen
Ratgeber

Das neue GwG verständlich erklärt

Häufige Fragen

FAQ

Das Parlament hat die GwG-Revision am 26. September 2025 verabschiedet; sie tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Der Geltungsbereich wird ausgeweitet: Berater, die bei Immobilientransaktionen, Gesellschaftsgründungen und -strukturierungen oder Trust- und Stiftungskonstrukten mitwirken, unterliegen neu denselben Sorgfaltspflichten wie Finanzintermediäre — inklusive Anschlusspflicht an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO). Ausgenommen bleiben Anwälte und Notare bei verfahrensbezogener Tätigkeit. Für Edelmetalle und Edelsteine gilt neu eine Barzahlungsschwelle von CHF 15'000.
Das hängt von Ihrer konkreten Tätigkeit ab. Massgeblich ist, ob Sie berufsmässig beratende oder vermittelnde Tätigkeiten ausüben, die der revidierte Geltungsbereich erfasst. Unser KI-Assistent fragt strukturiert nach Ihrer Berufs- und Mandatstätigkeit und gibt eine begründete Einschätzung.
Der Assistent erstellt direkt das benötigte Compliance-Set: Identifikationsformulare für die Vertragspartei, Formular A bzw. T/S für die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten, eine erste Risikoeinstufung sowie eine Dokumentationsvorlage. Sie erhalten das vollständige Dossier per E-Mail.
Unterstellte müssen die Vertragspartei identifizieren, die wirtschaftlich Berechtigten feststellen, den Hintergrund der Geschäftsbeziehung und die Mittelherkunft klären, die Beziehung laufend überwachen und sämtliche Belege mindestens zehn Jahre nach Beendigung aufbewahren (Art. 7 GwG).
Verletzungen können zu aufsichtsrechtlichen Verfahren der FINMA, Bussen bis CHF 500'000 (vorsätzlich) bzw. CHF 150'000 (fahrlässig), in schweren Fällen zu strafrechtlicher Verantwortlichkeit, Tätigkeits- oder Berufsverbot und erheblichen Reputationsschäden führen.
Das Transparenzregister nach TJPG tritt ebenfalls am 1. Oktober 2026 in Kraft — ein zentrales, nicht öffentliches Bundesregister der wirtschaftlich Berechtigten. Neue Gesellschaften melden innert eines Monats nach Handelsregister-Eintrag; für bestehende gelten gestaffelte Übergangsfristen. Das GwG bleibt davon unabhängig: Unterstellte müssen die wirtschaftlich Berechtigten weiterhin selbst feststellen und dokumentieren. Weitere Details im Schwesterportal.
Die Schweiz ist Gründungsmitglied der Financial Action Task Force (FATF) und setzt deren Empfehlungen über das GwG, die Geldwäschereiverordnung (GwV) und die Verordnung der FINMA (GwV-FINMA) um. Die am 26. September 2025 verabschiedete GwG-Revision ist wesentlich Folge der jüngsten FATF-Länderprüfung der Schweiz.
Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Persönliche Beratung für Grenzfälle, Partner-Lizenzen oder allgemeine Fragen zur GwG-Revision.