⏱ 8 Min. Lesezeit Ratgeber · Fahrplan Aktualisiert 20. September 2026

Übergangsfristen und Fahrplan — was ab dem 1. Oktober 2026 bis wann zu tun ist

Am 1. Oktober 2026 gelten das revidierte Geldwäschereigesetz und das neue Transparenzgesetz (TJPG). Für viele Beraterinnen, Treuhänder, Anwälte und Notare beginnt damit erstmals eine GwG-Pflicht — und für alle Schweizer Gesellschaften die Meldepflicht ans Transparenzregister. Dieser Ratgeber ordnet die Fristen ein und gibt Ihnen einen konkreten Fahrplan, was Sie in welcher Reihenfolge erledigen sollten.

Die Ausgangslage in Kürze

Das Parlament hat beide Vorlagen am 26. September 2025 verabschiedet. Der Bundesrat setzte das Inkrafttreten — nach der Vernehmlassung zu den Ausführungsverordnungen von Oktober 2025 bis Januar 2026 — auf den 1. Oktober 2026 fest; ursprünglich war der 1. Juli 2026 vorgesehen. Die Branchenverbände hatten sich in der Vernehmlassung für längere Übergangsfristen eingesetzt. Die konkreten Fristen ergeben sich aus dem Gesetz und den Ausführungsverordnungen; massgebend ist immer die aktuell publizierte Fassung auf Fedlex.

Fristen nach revidiertem GwG (neu unterstellte Berater)

Fristen nach Transparenzgesetz (TJPG)

Wichtig für Berater: Das Transparenzregister ersetzt die eigene Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten nach GwG nicht. Beide Pflichten laufen parallel.

Ihr Fahrplan

Sofort — September 2026

Oktober 2026 — Inkrafttreten

November bis Dezember 2026

Ab 2027 — laufender Betrieb

Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten

Häufige Fragen

Die Unterstellung gilt ab dem 1. Oktober 2026. Die Übergangsfrist betrifft den SRO-Anschluss und die Aufarbeitung des Bestands — nicht die Frage, ob Sie dem Gesetz unterstehen. Neue Geschäftsbeziehungen sind ab Inkrafttreten GwG-konform aufzunehmen.

Das hängt von der Übergangsfrist ab, die für Ihre Rechtsform, Revisionspflicht und Eigentumsstruktur gilt. Einfache Fälle mit aus dem Handelsregister ersichtlichen wirtschaftlich Berechtigten haben längere Fristen als komplexe Strukturen. Massgebend sind die Ausführungsbestimmungen des Bundesamts für Justiz; Details auf transparenzregisterportal.ch.

Dann üben Sie eine unterstellte Tätigkeit ohne die gesetzlich verlangte Aufsicht aus. Die FINMA kann Massnahmen ergreifen, und Pflichtverletzungen sind mit Bussen bedroht. Reichen Sie das Gesuch deshalb früh ein und bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.

Im revidierten GwG und im TJPG auf Fedlex, in den zugehörigen Ausführungsverordnungen des Bundesrates sowie im Reglement Ihrer SRO. Das SIF und das Bundesamt für Justiz informieren auf ihren Websites über Inkrafttreten und Fristen.

Quellen und weiterführende amtliche Informationen

Rechtsstand 20. September 2026. Massgebend sind die auf Fedlex publizierten Erlasse und die Ausführungsverordnungen; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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