Übergangsfristen und Fahrplan — was ab dem 1. Oktober 2026 bis wann zu tun ist
Am 1. Oktober 2026 gelten das revidierte Geldwäschereigesetz und das neue Transparenzgesetz (TJPG). Für viele Beraterinnen, Treuhänder, Anwälte und Notare beginnt damit erstmals eine GwG-Pflicht — und für alle Schweizer Gesellschaften die Meldepflicht ans Transparenzregister. Dieser Ratgeber ordnet die Fristen ein und gibt Ihnen einen konkreten Fahrplan, was Sie in welcher Reihenfolge erledigen sollten.
Die Ausgangslage in Kürze
Das Parlament hat beide Vorlagen am 26. September 2025 verabschiedet. Der Bundesrat setzte das Inkrafttreten — nach der Vernehmlassung zu den Ausführungsverordnungen von Oktober 2025 bis Januar 2026 — auf den 1. Oktober 2026 fest; ursprünglich war der 1. Juli 2026 vorgesehen. Die Branchenverbände hatten sich in der Vernehmlassung für längere Übergangsfristen eingesetzt. Die konkreten Fristen ergeben sich aus dem Gesetz und den Ausführungsverordnungen; massgebend ist immer die aktuell publizierte Fassung auf Fedlex.
Fristen nach revidiertem GwG (neu unterstellte Berater)
- Unterstellung ab 1. Oktober 2026. Wer eine erfasste Tätigkeit berufsmässig ausübt, untersteht ab diesem Datum dem Gesetz. Die Sorgfaltspflichten gelten damit für neue Geschäftsbeziehungen ab Inkrafttreten.
- SRO-Anschluss innert Übergangsfrist. Für den Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation sehen die Ausführungsbestimmungen eine Übergangsfrist vor. Wichtig: Die Frist ist als Höchstfrist zu verstehen — das Gesuch sollte so früh wie möglich eingereicht werden, weil die Bearbeitung Wochen bis Monate dauert und zum Stichtag ein Gesuchsstau zu erwarten ist. Prüfen Sie den für Sie geltenden Stichtag in der Verordnung und im Reglement Ihrer SRO.
- Bestehende Mandate. Laufende Geschäftsbeziehungen sind risikobasiert nachzudokumentieren — beginnend mit erhöhtem Risiko. Die SRO-Reglemente konkretisieren, in welchem Zeitraum der Bestand aufzuarbeiten ist.
- Ausbildung. Die Grundausbildung der GwG-verantwortlichen Personen ist innert der reglementarischen Frist nach Aufnahme in die SRO zu absolvieren.
Fristen nach Transparenzgesetz (TJPG)
- Neu gegründete Gesellschaften melden ihre wirtschaftlich Berechtigten innert eines Monats nach dem Handelsregister-Eintrag an das Transparenzregister.
- Bestehende Gesellschaften haben gestaffelte Übergangsfristen. Sie hängen von Rechtsform, Revisionspflicht und Komplexität der Eigentumsstruktur ab — einfache Fälle, bei denen sich die wirtschaftlich Berechtigten bereits aus dem Handelsregister ergeben, erhalten längere Fristen als komplexe Strukturen. Den für Ihre Gesellschaft geltenden Stichtag entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen des Bundesamts für Justiz.
- Änderungen in der Eigentümerschaft sind laufend innert der gesetzlichen Frist nachzumelden.
- Sanktion: Die vorsätzliche Verletzung der Identifikations- und Meldepflichten ist mit Busse bis CHF 500'000 bedroht.
Wichtig für Berater: Das Transparenzregister ersetzt die eigene Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten nach GwG nicht. Beide Pflichten laufen parallel.
Ihr Fahrplan
Sofort — September 2026
- Unterstellung klären: Tätigkeiten, Mandatsarten, Organfunktionen, Umgang mit Kundenvermögen erfassen; Abgrenzung zur verfahrensbezogenen Tätigkeit dokumentieren.
- SRO auswählen und Gesuchsunterlagen zusammenstellen.
- GwG-verantwortliche Person bestimmen.
Oktober 2026 — Inkrafttreten
- SRO-Gesuch einreichen; Eingangsbestätigung ablegen.
- Interne Weisungen in Kraft setzen (Identifikation, wirtschaftlich Berechtigte, Risikoklassierung, Überwachung, Meldung, Aufbewahrung).
- Neue Geschäftsbeziehungen ab sofort GwG-konform aufnehmen: Identifikation, Formulare A/K/T/S, Hintergrundklärung.
- Eigene Gesellschaft: TJPG-Meldung vorbereiten (wirtschaftlich Berechtigte, Art und Umfang der Kontrolle).
November bis Dezember 2026
- Bestand risikobasiert nachdokumentieren — zuerst Mandate mit PEP-Bezug, Hochrisikoländern, komplexen Strukturen oder Bargeschäften.
- Grundausbildung absolvieren, Termine für die Weiterbildung festlegen.
- Ablage- und Aufbewahrungssystem für die 10-jährige Frist einrichten (Art. 7 Abs. 3 GwG).
- Prozess für Verdachtsmeldungen an die MROS definieren.
Ab 2027 — laufender Betrieb
- Periodische GwG-Prüfung durch die SRO oder eine zugelassene Prüfgesellschaft.
- Jahresbericht an die SRO, Meldung von Änderungen.
- Regelmässige Aktualisierung der Kundendaten und Transaktionsüberwachung.
Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten
- Abwarten bis zum Stichtag. Übergangsfristen sind Höchstfristen — wer erst am letzten Tag einreicht, riskiert eine Lücke ohne Aufsicht.
- Unterstellung nach Berufstitel beurteilen. Massgebend ist die konkrete Tätigkeit; auch eine einzelne erfasste Mandatsart löst die Pflicht aus.
- Transparenzregister mit GwG-Pflicht verwechseln. Beide Pflichten bestehen nebeneinander.
- Dokumentation vertagen. Ohne saubere Akte lässt sich im Prüf- oder Verdachtsfall nichts belegen.
Häufige Fragen
Die Unterstellung gilt ab dem 1. Oktober 2026. Die Übergangsfrist betrifft den SRO-Anschluss und die Aufarbeitung des Bestands — nicht die Frage, ob Sie dem Gesetz unterstehen. Neue Geschäftsbeziehungen sind ab Inkrafttreten GwG-konform aufzunehmen.
Das hängt von der Übergangsfrist ab, die für Ihre Rechtsform, Revisionspflicht und Eigentumsstruktur gilt. Einfache Fälle mit aus dem Handelsregister ersichtlichen wirtschaftlich Berechtigten haben längere Fristen als komplexe Strukturen. Massgebend sind die Ausführungsbestimmungen des Bundesamts für Justiz; Details auf transparenzregisterportal.ch.
Dann üben Sie eine unterstellte Tätigkeit ohne die gesetzlich verlangte Aufsicht aus. Die FINMA kann Massnahmen ergreifen, und Pflichtverletzungen sind mit Bussen bedroht. Reichen Sie das Gesuch deshalb früh ein und bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
Im revidierten GwG und im TJPG auf Fedlex, in den zugehörigen Ausführungsverordnungen des Bundesrates sowie im Reglement Ihrer SRO. Das SIF und das Bundesamt für Justiz informieren auf ihren Websites über Inkrafttreten und Fristen.
Quellen und weiterführende amtliche Informationen
- Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG, SR 955.0) — Fedlex
- Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF — Geldwäschereibekämpfung und GwG-Revision
- Bundesamt für Justiz — Schweizerisches Transparenzregister (TJPG)
- FINMA — Eidgenössische Finanzmarktaufsicht: Geldwäschereibekämpfung und Selbstregulierungsorganisationen
Rechtsstand 20. September 2026. Massgebend sind die auf Fedlex publizierten Erlasse und die Ausführungsverordnungen; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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