⏱ 9 Min. Lesezeit Ratgeber · KYC

Identifikation und KYC — wirtschaftlich Berechtigte korrekt feststellen

Know Your Customer ist mehr als eine Formalität: Wer die Vertragspartei kennt und weiss, wer wirtschaftlich hinter ihr steht, hat den grössten Teil seiner GwG-Pflichten bereits erfüllt. Mit dem revidierten GwG werden die Anforderungen an die Identifikation und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten zusätzlich konkretisiert — gerade bei mehrstufigen Strukturen. Dieser Ratgeber führt Schritt für Schritt hindurch.

Identifikation der Vertragspartei

Die Identifikation muss vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung erfolgen. Bei natürlichen Personen gelten ein gültiger amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte) und die Wohnsitzangaben. Bei juristischen Personen ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder ein gleichwertiges Dokument erforderlich; bei nicht im HR eingetragenen Strukturen die Gründungsdokumente.

Die Identifikation kann persönlich, durch zertifizierte Dritte oder per anerkannter Video- und Online-Identifikation (gemäss FINMA-Rundschreiben 2016/7) erfolgen. Die gewählte Methode muss schriftlich dokumentiert werden.

Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten

Hier geht es um die zentrale Frage: Wer ist die natürliche Person, die letztlich Eigentümerin oder Kontrollinhaberin ist?

Praxisbeispiele zur Strukturanalyse

Beispiel 1 — einfache Holding

Eine Schweizer AG hat zwei Aktionäre: Frau Müller hält 60 %, Herr Keller 40 %. Beide sind natürliche Personen — als wirtschaftlich Berechtigte sind beide zu erfassen (Schwelle 25 % überschritten).

Beispiel 2 — mehrstufige Beteiligung

Eine Schweizer AG gehört zu 100 % einer luxemburgischen Holding, die wiederum zu 70 % einer natürlichen Person (Familie A) und zu 30 % einer britischen Investmentgesellschaft gehört. Die wB ist Familie A; bei der britischen Gesellschaft ist die Struktur weiter zu durchleuchten, bis die natürlichen Endbegünstigten identifiziert sind.

Beispiel 3 — Trust mit Discretionary Beneficiaries

Bei einem Trust mit ermessensabhängiger Begünstigung sind sämtliche bestimmten oder bestimmbaren Begünstigten zu nennen — auch wenn die Auszahlung im freien Ermessen des Trustees liegt.

Was tun, wenn die Auskunft nicht stimmt?

Verweigert die Vertragspartei die Auskunft, oder bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, darf die Geschäftsbeziehung nicht aufgenommen werden. Bei bestehenden Beziehungen kommt — je nach Schweregrad — eine Meldepflicht an die MROS in Betracht.

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