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Das neue GwG einfach erklärt — Revision und erweiterter Geltungsbereich

Die Schweiz setzt mit der Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) zentrale Empfehlungen der FATF um. Der wichtigste Effekt für die Praxis: Der Geltungsbereich wird ausgeweitet — auf beratende und vermittelnde Tätigkeiten, die bisher ausserhalb des GwG standen. Wer bisher nicht unterstellt war, kann unter dem revidierten Gesetz neu sorgfaltspflichtig sein.

Was regelt das GwG?

Das GwG verpflichtet bestimmte Berufstätige, ihre Geschäftsbeziehungen so zu führen, dass die Einschleusung von Vermögenswerten aus Verbrechen und qualifizierten Steuervergehen sowie die Finanzierung von Terrorismus in den Schweizer Finanzkreislauf verhindert wird. Im Zentrum stehen die Sorgfaltspflichten: Wer beruflich mit fremden Vermögenswerten oder bestimmten beratenden Tätigkeiten zu tun hat, muss wissen, mit wem er es zu tun hat — und für wessen Rechnung.

Was ändert die Revision?

Der wichtigste Eingriff betrifft den Geltungsbereich:

Wer ist heute schon GwG-pflichtig?

Wer könnte nach der Revision neu unterstellt sein?

Im Fokus stehen Beraterinnen, Anwälte, Notare und Treuhänder, sofern sie bestimmte Tätigkeiten ausüben — etwa:

Massgeblich ist nicht der Berufsstand, sondern die konkrete Tätigkeit. Wer beispielsweise als Anwältin ausschliesslich forensisch tätig ist, fällt nicht unter das GwG. Wer hingegen Sitzgesellschaften gründet und verwaltet, sehr wohl.

Wer beaufsichtigt die Einhaltung?

Daneben spielt die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) beim Fedpol eine zentrale Rolle: Sie nimmt Verdachtsmeldungen entgegen, analysiert sie und leitet relevante Fälle an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

Was hat das mit der FATF zu tun?

Die Financial Action Task Force (FATF) setzt weltweit gültige Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die Schweiz gehört zu den Gründungsmitgliedern. Periodische Länderprüfungen bewerten die Umsetzung; identifizierte Lücken — etwa bei beratenden Tätigkeiten — fliessen in den nationalen Revisionsprozess ein. Die aktuelle GwG-Revision ist wesentlich Folge der jüngsten Länderprüfung.

Verhältnis zum künftigen Transparenzregister (TJPG)

Mit dem geplanten Transparenzregister juristischer Personen (TJPG) entsteht eine zentrale Datenbank der wirtschaftlich Berechtigten. Das GwG bleibt davon unabhängig in Kraft: Unterstellte müssen die wirtschaftlich Berechtigten weiterhin selbst feststellen und dokumentieren. Mehr zum Transparenzregister finden Sie auf unserem Schwesterportal transparenzregisterportal.ch.

Fazit

Die GwG-Revision verschiebt die Trennlinie: Sie zieht beratende und vermittelnde Tätigkeiten neu in den Geltungsbereich. Wer in einem typischen Treuhand-, Anwalts- oder Beratungs-Setting tätig ist, sollte die eigene Unterstellung jetzt prüfen — und im Bejahungsfall die Sorgfaltspflichten von Anfang an sauber dokumentieren.

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